Sie möchten mit einem schlüsselfertigen Anbieter, z. B. einem Bauträger, ein Haus bauen oder aber ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen. Ein Vertragsentwurf, in der Regel bestehend aus dem eigentlichen Vertrag mit individuellen Regelungen, einer Baubeschreibung sowie Bauzeichnungen, wurde Ihnen zur Unterzeichnung vorgelegt. Als Laie ist es für Sie nun aber praktisch nicht möglich, Lücken, Widersprüche und Ungereimtheiten in den Vertragsunterlagen zu erkennen und die angebotene Bauqualität zu bewerten.
Ich biete Ihnen daher an, den Bauvertrag (Werkvertrag) oder Bauträgervertrag vor Unterzeichnung in fachtechnischer Hinsicht sachverständig zu prüfen (keine juristische Prüfung).
Die Detailtiefe richtet sich dabei ganz nach Ihren Wünschen: Denkbar ist z. B. eine Prüfung der Baubeschreibung auf Plausibilität und Vollständigkeit und/oder der Vertragsunterlagen im Hinblick auf kritische Vereinbarungen zu Bauzeiten, Zahlungen, Abnahme, Gewährleistung, Vertragsstrafe, Eigenleistungen und Sonderwünschen. Aber auch eine eingehende fachtechnische Prüfung der Baubeschreibung in ausführungsqualitativer Hinsicht sowie auf Übereinstimmung mit Vorschriften und Normen biete ich Ihnen selbstverständlich an.
Der Bau eines Hauses ist eine komplexe Angelegenheit. Es sind viele Menschen beteiligt, deren Arbeiten koordiniert werden müssen. Ausführungsmängel bleiben da nicht aus, geschuldet insbesondere einem zunehmenden Kosten- und Termindruck, nicht ausreichend qualifiziertem Personal sowie der Unkenntnis bzw. dem Nichteinhalten anzuwendender Vorschriften und Normen. Sie als Bauherr, als Bauherrin, haben in aller Regel aber weder die Zeit noch die Sachkenntnis, die Qualität der Ausführung zu kontrollieren und zu beurteilen. Das erspart Ihnen Terminverzögerungen, Ärger und Geld.
Die baubegleitende Qualitätskontrolle für z. B. ein nicht unterkellertes Einfamilienhaus umfasst folgende Leistungen:
Das frühzeitige Erkennen von Ausführungsmängeln erspart Ihnen Terminverzögerungen, Ärger und Geld.
Sie haben es fast geschafft. Ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung ist im Wesentlichen fertiggestellt. Der Unternehmer bittet Sie nun um die Abnahme seiner Leistung. Das ist sein gutes Recht. Die förmliche Bauabnahme ist für Sie als Bauherr, als Bauherrin, jedoch von großer Tragweite und weit mehr als eine lästige Formalie, der es sich mit einer schnellen Unterschrift zu entledigen gilt. Sie hat im Gegenteil weitreichende, für Bauherrinnen und Bauherren, sowie Käuferinnen und Käufer leider ausnahmslos negative Folgen:
Als unabhängiger Sachverständiger unterstütze ich Sie bei der Durchführung der Bauabnahme und bei der Kommunikation mit dem Unternehmer zur Wahrung Ihrer Rechte. Die Abnahmebegleitung beinhaltet das Sichten der übergebenen Bau- und Vertragsunterlagen sowie die Teilnahme an der eigentlichen Abnahmebegehung. Eine Dokumentation der Abnahme und das Führen des Abnahmeprotokolls gehören nicht zur angebotenen Leistung.
Die Abnahme stellt einen wichtigen Übergang dar. Sie hat für den Bauherren, die Bauherrin, weitreichende Folgen.
ADRESSE
Oliver Trebitz Architekt
Podbielskistraße 2
30163
Hannover-List
+49 511 6968899