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Maß nehmen: Aufmaß und Flächenberechnung

Wenn Bauzeichnungen fehlen oder nicht mehr aktuell sind, können Sie ein Aufmaß Ihrer Wohnung, Ihre Gewerbefläche oder auch für ein ganzes Haus durchführen lassen.

Aufmaß und Bestandspläne

AUFMASS // FLÄCHENBERECHNUNG // BESTANDSPLÄNE

Es gibt viele Gründe, aus denen Sie aktuelle, zutreffende Bauzeichnungen benötigen:

  • als Grundlage bei Neuvermietung oder Verkauf
  • zur Überprüfung von Flächenangaben in Miet- oder Kaufverträgen
  • als verlässliche Planungsgrundlage für Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen
  • für einen Kreditantrag zur Vorlage bei einem Kreditinstitut

Die wesentlichen Regelwerke für die Berechnung von Flächen im Baubereich sind die Wohnflächenverordnung (WoFlV) und die DIN 277.

Beide Regelwerke sind grundsätzlich gleichwertig. Sie unterscheiden sich jedoch in ihrer Methodik, der Dokumentation der Einzelflächen und den Begrifflichkeiten.

Bei Wohnflächen haben Sie Wahlfreiheit bei der Berechnungsmethode, üblicherweise findet hier aber die WoFlV Anwendung. Flächen von Gewerberäumen (auch Läden) hingegen sind immer nach DIN 277 zu ermitteln.

Ein Aufmaß umfasst bei mir regelmäßig folgende Leistungen:

  • örtliches Aufmaß der Wohnung, der Gewerbefläche oder des Hauses
  • zeichnen eines vermaßten Grundrisses bzw. von Grundrissen auf Grundlage des örtlichen Aufmaßes (Schnitte und Ansichten auf Nachfrage möglich)
  • tabellarische Zusammenstellung der einzelnen Raumflächen auf Grundlage der WoFlV bzw. der DIN 277

Für ein Aufmaß berechne ich:

  • ab 7,00 €/m² (*) aufgemessener Fläche (Summe aller Raumflächen)
  • Aufschlag bei Dachschrägen: 25 %
  • einschließlich An-/Abfahrt im Stadtgebiet von Hannover

(*) zzgl. 19 % Mehrwertsteuer; Preis bei komplexen, verschachtelten Grundrissen ggf. etwas höher

ADRESSE


Oliver Trebitz Architekt
Podbielskistraße 2
30163 Hannover-List

+49 511 6968899


trebitz@ot-architekt.de



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