Es gibt viele Gründe, aus denen Sie aktuelle, zutreffende Bauzeichnungen benötigen:
Die maßgeblichen Regelwerke für die Berechnung von Flächen im Baubereich sind die Wohnflächenverordnung (WoFlV), die DIN 277 und die gif-Mietflächenrichtlinie (MF-GIF).
Die Regelwerke sind gleichwertig. Sie unterscheiden sich jedoch in ihrer Methodik, der Dokumentation der Einzelflächen und den Begrifflichkeiten.
Wohnflächen werden üblicherweise auf Grundlage der WoFlV ermittelt, Gewerbeflächen nach entweder der DIN 277 oder der MF-GIF. Die Wahl der Berechnungsmethode hängt insbesondere vom Zweck der Flächenermittlung ab.
Ein Aufmaß umfasst bei mir regelmäßig folgende Leistungen:
Beispielsweise berechne ich für ein Aufmaß nach WoFlV:
(*) zzgl. 19 % Mehrwertsteuer; Preis bei kleinteiligen, verwinkelten Grundrissen ggf. höher; Preise für Aufmaße nach DIN 277 und MF-GIF auf Anfrage
ADRESSE
Oliver Trebitz Architekt
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Hannover-List
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