Es gibt viele Gründe, aus denen Sie aktuelle, zutreffende Bauzeichnungen benötigen:
Die wesentlichen Regelwerke für die Berechnung von Flächen im Baubereich sind die Wohnflächenverordnung (WoFlV) und die DIN 277.
Beide Regelwerke sind grundsätzlich gleichwertig. Sie unterscheiden sich jedoch in ihrer Methodik, der Dokumentation der Einzelflächen und den Begrifflichkeiten.
Bei Wohnflächen haben Sie Wahlfreiheit bei der Berechnungsmethode, üblicherweise findet hier aber die WoFlV Anwendung. Flächen von Gewerberäumen (auch Läden) hingegen sind immer nach DIN 277 zu ermitteln.
Ein Aufmaß umfasst bei mir regelmäßig folgende Leistungen:
Für ein Aufmaß berechne ich:
(*) zzgl. 19 % Mehrwertsteuer; Preis bei komplexen, verschachtelten Grundrissen ggf. etwas höher
ADRESSE
Oliver Trebitz Architekt
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