Architekten sind unabhängige Dienstleister, die Ihren Bauherren, ihre Bauherrin, in allen Phasen eines Bauvorhabens umfassend begleiten und beraten. Aber auch ohne einen konkreten Bauwunsch stehe ich Ihnen bei Fragen zu allen Themen rund ums Bauen mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie mich an. Schreiben Sie mir eine Mail. Vereinbaren wir einen Beratungstermin.
Ein eigenes Haus zu bauen ist eine der weitreichendsten Entscheidungen Ihres Lebens. Sehr wahrscheinlich werden Sie nie wieder eine so große Einzelausgabe haben. Stellen Sie diese Entscheidung daher auf ein solide Fundament. Nehmen Sie sich Zeit. Überlegen Sie sich genau, ob Sie ein mehr oder weniger standardisiertes Typenhaus eines schlüsselfertigen Anbieters (z. B. eines Bauträgers) kaufen, oder ein von einem freischaffenden Architekten geplantes, maßgeschneidertes Haus bauen wollen.
Es ist für Sie daher wichtig, sich über die erheblichen Unterschiede zwischen einem freischaffenden Architekten und einem schlüsselfertigen Anbieter im Klaren zu sein:
Seit Beginn meiner Berufstätigkeit gehört der Wohnungsbau zu meinen wichtigen und liebsten Aufgaben. Vom Einfamilienhaus für zahlreiche private Bauherren, Bauherrinnen, bis zum Geschosswohnungsbau mit mehr als 100 Wohneinheiten für regionale und nationale Wohnungsbauunternehmen. Es macht Freude, Wohnraum zu schaffen.
Seit Beginn meiner freischaffenden Tätigkeit beschäftige ich mich zunehmend mit dem Industrie- und Gewerbebau. Insbesondere für Auftraggeber, Auftraggeberinnen, aus dem Bereich der Abfallwirtschaft. Meine Erfahrungen reichen hier von der Realisierung einzelner Betriebsgebäude bis hin zu komplexen Aufgaben, wie der kompletten Betriebs-Neustrukturierung durch Abbruch und Sanierung von Bestandsgebäuden, der Neuerrichtung von Verwaltungsgebäuden und Gewerbehallen einschließlich der vollständigen Neukonzeption der betrieblichen Außenanlagen - mit möglichst geringen Auswirkungen auf den laufenden Betrieb.
Gründe für eine bauliche Veränderung gibt es viele: Sie haben einen Altbau gekauft mit mehr Charme als Platz. Die Lebensumstände ändern sich. Die Familie wächst. Ebenso wie die Ansprüche an modernes Wohnen. Abhilfe schaffen können hier
Oft haben aber schon vergleichsweise geringe Eingriffe in den Grundriss eine große Wirkung: Der Abbruch einer Trennwand beispielsweise, der aus einer kleinen Küche in Verbindung mit dem Ess- und Wohnbereich einen neuen, großzügigen und hellen Mittelpunkt für Ihre Wohnung schafft.
Für Veränderungen an einem Bestandsgebäude aber gilt es in besonderem Maße gestalterische, baurechtliche und konstruktiv-statische Belange zu würdigen. Auch gibt es regelmäßig hohe Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung. Für diese Aufgaben stehe ich Ihnen von Anfang an als kompetenter und unabhängiger Partner zur Seite.
Unsere Großstädte wachsen. Platz in den attraktiven zentralen und dicht bebauten Lagen wird zunehmend knapp. Der Ausbau bisher ungenutzter Dachböden stellt hier häufig die letzte Möglichkeit dar, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Das ist für den Hausbesitzer wirtschaftlich reizvoll und zudem politisch gewollt.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist in Niedersachsen die Nutzungsänderung eines Dachgeschosses eines Gebäudes zu Wohnzwecken genehmigungsfrei. Jedoch sind auch bei einer genehmigungsfreien Maßnahme immer vollständige Bauvorlagen bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen.
So früh wie möglich kläre ich daher für Sie im engen Dialog mit den beteiligten Behörden verlässlich die baurechtlichen Rahmenbedingungen für Ihr Vorhaben, damit Ihnen vermeidbare böse Überraschungen von vornherein erspart bleiben.
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Nur der Ausbau des Dachgeschosses eines Wohngebäudes mit nur einer Wohnung in Aufenthalträume, die zu dieser Wohnung gehören, ist in Niedersachsen verfahrensfrei. (vgl. "Nutzungsänderung")
Immobilien altern. Nutzung, Witterungseinflüsse und Schäden hinterlassen an den eigenen vier Wänden über die Jahre ihre Spuren. Darüber hinaus ändern sich Nutzungsansprüche und gesetzliche Anforderungen. Bauliche Veränderungen werden unvermeidbar.
Sanierungen und Renovierungen dienen dabei der reinen Gebäude-Instandhaltung bzw. Instandsetzung, d. h. dem Werterhalt. Schäden (Durchfeuchtungen, Risse u. dgl.) müssen sofort beseitigt, Bauteile nach Ablauf ihrer Lebenserwartung erneuert werden. Aufgrund meiner Sachkenntnis und Erfahrung kann ich Sie dabei unterstützen, Handlungsbedarf rechtzeitig zu erkennen und fundierte Entscheidungen über notwendige Maßnahmen zu treffen.
Bei einer Modernisierung geht es vor allem darum, den Gebäudestandard heutigen Anforderungen anzupassen, das Gebäude "auf den neuesten Stand" zu bringen. Dies können Maßnahmen zur Verbesserung des Brand-, Schall- oder des Wärmeschutzes (Stichwort: energetische Optimierung) sein. Gemeint ist hier aber z. B. auch der altersgerechte Umbau eines Hauses oder einer Wohnung (Barrierefreiheit).
Eine Baugenehmigung ist regelmäßig geknüpft an die konkrete beantragte Nutzung. Ist eine Änderung der genehmigten Nutzung geplant, ist jeder Einzelfall daher zunächst immer auf seine Genehmigungsbedürftigkeit zu prüfen. Nutzungsänderungen sind dabei einem von drei Genehmigungsverfahren zuzuordnen:
Verfahrensfreie Nutzungsänderungen dürfen ohne Baugenehmigung und auch ohne Mitteilung an die Genehmigungsbehörde durchgeführt werden.
Genehmigungsfreie Nutzungsänderungen sind der Behörde mitzuteilen, zusammen mit allen Bauvorlagen wie bei einem regülären Bauantrag. Eine förmliche Genehmigung wird in dem Fall jedoch nicht erteilt.
Genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen bedürfen einer Baugenehmigung.
In Niedersachsen sind Nutzungsänderungen (nur) dann verfahrensfrei, wenn das städtebauliche Planungsrecht keine anderen und die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) sowie die Vorschriften aufgrund der NBauO keine weitergehenden Anforderungen an die neue Nutzung stellen. Das ist aber eher die Ausnahme.
ADRESSE
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