Um ein Gebäude in mehrere rechtlich selbstständige Eigentumseinheiten (z. B. Wohnungen) aufteilen zu können, ist eine Teilungserklärung beim Grundbuchamt einzureichen. Voraussetzung hierfür ist die Bescheinigung der baulichen Abgeschlossenheit der einzelnen Einheiten.
Gerne erstelle ich für Sie den entsprechenden Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung beim zuständigen Bauordnungsamt.
Zentrale Unterlagen eines solchen Antrags sind die sogenannten Aufteilungspläne (auch Teilungspläne genannt) nach Wohnungseigentumsgesetz - WEG.
Aufteilungspläne sind komplette vermaßte Bauzeichnungen (Grundrisse aller Geschosse, Schnitt(e), alle Ansichten) im Maßstab 1:100. Die einzelnen Nutzungs-/Eigentumseinheiten werden in den Zeichnungen fortlaufend nummeriert. Dabei wird unterschieden zwischen Sondereigentum (z. B. Wohnräume, private Kellerräume) und Gemeinschaftseigentum (z. B. Treppenhaus, Dachboden, gemeinschaftliche Kellerräume).
Insbesondere dann, wenn die Aufteilungspläne auch als Anlage zu Kaufverträgen verwendet werden sollen, gibt es hohe Anforderungen an ihre Genauigkeit. Daher ist für die Erstellung von Aufteilungsplänen i. d. R. vorab ein örtliches Aufmaß nach entweder DIN 277 oder Wohnflächenverordnung (WoFlV) (nach Absprache) erforderlich.
ADRESSE
Oliver Trebitz Architekt
Podbielskistraße 2
30163
Hannover-List
+49 511 6968899
Copyright © 2015 - 2025 Oliver Trebitz