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Aufteilung von Wohnungseigentum.

Beim Kauf und Verkauf von Wohnungen und Häusern dokumentieren Aufteilungspläne die Aufteilung der Immobilien in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.

TEILUNGSERKLÄRUNG UND ABGESCHLOSSENHEITSBESCHEINIGUNG

Um ein Gebäude in mehrere rechtlich selbstständige Eigentumseinheiten (z. B. Wohnungen) aufteilen zu können, ist eine Teilungserklärung beim Grundbuchamt einzureichen. Voraussetzung hierfür ist die Bescheinigung der baulichen Abgeschlossenheit der einzelnen Einheiten.

Gerne erstelle ich für Sie den entsprechenden Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung beim zuständigen Bauordnungsamt.

AUFTEILUNGSPLÄNE

Zentrale Unterlagen eines solchen Antrags sind die sogenannten Aufteilungspläne (auch Teilungspläne genannt) nach Wohnungseigentumsgesetz - WEG.

Aufteilungspläne sind komplette vermaßte Bauzeichnungen (Grundrisse aller Geschosse, Schnitt(e), alle Ansichten) im Maßstab 1:100. Die einzelnen Nutzungs-/Eigentumseinheiten werden in den Zeichnungen fortlaufend nummeriert. Dabei wird unterschieden zwischen Sondereigentum (z. B. Wohnräume, private Kellerräume) und Gemeinschaftseigentum (z. B. Treppenhaus, Dachboden, gemeinschaftliche Kellerräume).

Insbesondere dann, wenn die Aufteilungspläne auch als Anlage zu Kaufverträgen verwendet werden sollen, gibt es hohe Anforderungen an ihre Genauigkeit. Daher ist für die Erstellung von Aufteilungsplänen i. d. R. vorab ein örtliches Aufmaß nach entweder DIN 277 oder Wohnflächenverordnung (WoFlV) (nach Absprache) erforderlich.

Aufteilungspläne
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