Um ein Gebäude in mehrere rechtlich selbstständige Eigentumseinheiten (Wohnungen, Büros, Läden u. dgl.) aufteilen zu können, ist eine Teilungserklärung beim Grundbuchamt einzureichen. Voraussetzung hierfür ist die Bescheinigung der baulichen Abgeschlossenheit der einzelnen Einheiten.
Gerne erstelle ich für Sie den entsprechenden Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung beim zuständigen Bauordnungsamt.
Zentrale Unterlage eines solchen Antrags ist der sogenannte Aufteilungsplan nach Wohnungseigentumsgesetz - WEG.
Der Aufteilungsplan ist ein vollständiger Satz maßstäblicher Bauzeichnungen (Grundrisse aller Geschosse, Schnitt(e), alle Ansichten), der die Aufteilung einer Immobilie in Eigentumsanteile zeigt. Die einzelnen Nutzungs-/Eigentumseinheiten werden in den Zeichnungen fortlaufend nummeriert. Dabei wird unterschieden zwischen Sondereigentum (z. B. Wohnräume, private Kellerräume) und Gemeinschaftseigentum (z. B. Treppenhaus, Dachboden, gemeinschaftliche Kellerräume).
Sollte es keine aktuellen, vermaßten Bestandspläne geben, ist als verlässliche Grundlage für die Erstellung der Bauzeichnungen ein örtliches Aufmaß nach entweder DIN 277 oder Wohnflächenverordnung (WoFlV) erforderlich. Erfahrungsgemäß ist das der Regelfall.
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