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Maß nehmen: Aufmaß und Flächenberechnung

Wenn Bauzeichnungen fehlen oder nicht mehr aktuell sind, können Sie ein Aufmaß Ihrer Wohnung, Ihre Gewerbefläche oder auch für ein ganzes Haus durchführen lassen.

Aufmaß und Bestandspläne

AUFMASS // FLÄCHENBERECHNUNG // BESTANDSPLÄNE

Es gibt viele Gründe, aus denen Sie aktuelle, zutreffende Bauzeichnungen benötigen:

  • als Grundlage bei Neuvermietung oder Verkauf
  • zur Überprüfung von Flächenangaben in Miet- oder Kaufverträgen
  • als verlässliche Planungsgrundlage für Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen
  • für einen Kreditantrag zur Vorlage bei einem Kreditinstitut

Die maßgeblichen Regelwerke für die Berechnung von Flächen im Baubereich sind die Wohnflächenverordnung (WoFlV), die DIN 277 und die gif-Mietflächenrichtlinie (MF-GIF).

Die Regelwerke sind gleichwertig. Sie unterscheiden sich jedoch in ihrer Methodik, der Dokumentation der Einzelflächen und den Begrifflichkeiten.

Wohnflächen werden üblicherweise auf Grundlage der WoFlV ermittelt, Gewerbeflächen nach entweder der DIN 277 oder der MF-GIF. Die Wahl der Berechnungsmethode hängt insbesondere vom Zweck der Flächenermittlung ab.

Ein Aufmaß umfasst bei mir regelmäßig folgende Leistungen:

  • örtliches Aufmaß der Wohnung, der Gewerbefläche oder des Hauses
  • zeichnen eines vermaßten Grundrisses bzw. von Grundrissen auf Grundlage des örtlichen Aufmaßes (Schnitte und Ansichten auf Nachfrage möglich)
  • tabellarische Zusammenstellung der einzelnen Raumflächen gemäß WoFlV, DIN 277 oder MF-GIF.

Beispielsweise berechne ich für ein Aufmaß nach WoFlV:

  • 8,00 €/m² (*) aufgemessener Fläche
  • Aufschlag bei Wohnungen mit Dachschrägen und Maisonettewohnungen: 25 %
  • einschließlich An-/Abfahrt im Stadtgebiet von Hannover

(*) zzgl. 19 % Mehrwertsteuer; Preis bei kleinteiligen, verwinkelten Grundrissen ggf. höher; Preise für Aufmaße nach DIN 277 und MF-GIF auf Anfrage

ADRESSE


Oliver Trebitz Architekt
Podbielskistraße 2
30163 Hannover-List

+49 511 6968899


trebitz@ot-architekt.de



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